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   OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 1 B 19.15   

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OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 1 B 19.15 (https://dejure.org/2017,53491)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.11.2017 - 1 B 19.15 (https://dejure.org/2017,53491)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. November 2017 - 1 B 19.15 (https://dejure.org/2017,53491)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 17 Abs 2 ArbZG, § 18 Abs 1 Nr 3 ArbZG, Art 3 EGRL 88/2003, Art 4 EGRL 88/2003, Art 5 EGRL 88/2003
    Geltung des Arbeitszeitgesetzes für Erzieherinnen und Erzieher in sogenannten Wohngruppen alternierender Betreuung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 17 Abs 2 ArbZG, § ... 18 Abs 1 Nr 3 ArbZG, Art 3 EGRL 88/2003, Art 4 EGRL 88/2003, Art 5 EGRL 88/2003, Art 6 EGRL 88/2003, Art 17 Abs 1 EGRL 88/2003, Art 17 Abs 2 EGRL 88/2003, Art 17 Abs 3 EGRL 88/2003, Art 24 Abs 2 EUGrdRCh, Art 31 Abs 1 EUGrdRCh, Art 31 Abs 2 EUGrdRCh, Art 267 Abs 1 AEUV
    WaB-Gruppen; familienähnliche Betreuung; SOS-Kinderdorfeltern; Vergleichbarkeit; Erzieher; innewohnende Dienste; Häusliche Gemeinschaft; Höchstarbeitszeit; Ruhepausen; Ruhezeit; Bereitschaftsdienst; Tätigkeit; im Voraus festgelegt, nicht messbar, frei bestimmbar; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 26.07.2017 - C-175/16

    Hälvä u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/88/EG - Art. 17 -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 1 B 19.15
    Dieser Ausnahmetatbestand ist grundsätzlich eng auszulegen, denn nach der Rechtsprechung des EuGH soll der Anwendungsbereich des Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie grundsätzlich auf das "unbedingt Erforderliche begrenzt" werden (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017, C-175/16, juris Rn. 31 m.w.N.).

    Es muss nämlich erwiesen sein, dass die "gesamte Arbeitszeit" der Arbeitnehmer wegen der besonderen Merkmale der ausgeübten Tätigkeit nicht gemessen oder nicht im Voraus festgelegt wird oder von den Arbeitnehmern selbst festgelegt werden kann (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017, C-175/16, juris Rn. 32).

    Ferner sieht der EuGH die "besonderen Merkmale" auch nicht als erfüllt an, wenn der Arbeitgeber die Anzahl der Dienste zuvor festlege und den Beginn und das Ende der Arbeitszeit durch im Voraus aufgestellte Listen bestimme (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017, C-175/16, juris Rn. 36).

    Eine für den Arbeitnehmer bestehende Berichtspflicht über seine verrichtete Tätigkeit stelle ein dem Arbeitgeber zur Verfügung stehendes Kontrollmittel dar, so dass die Arbeitszeit messbar sei (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017, C-175/16, juris Rn. 37 f.).

    Anders als die Klägerin meint, ergibt sich eine freie Bestimmbarkeit der Arbeitszeit nicht daraus, dass die Erzieher während der 24-Stunden-Dienste Zeiten von Untätigkeit bis zu einem gewissen Grad selbst bestimmen können (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017, C-175/16, juris Rn. 39).

    Doch selbst wenn sie diesen Ort bei Abwesenheit der Kinder verlassen können, führt dies nicht zur freien Bestimmung ihrer Arbeitszeit, denn die Untätigkeit wird dann nicht von den Arbeitnehmern selbst, sondern durch die Abwesenheitszeiten der Kinder bestimmt, was überdies ggf. auch nur Teile der Arbeitszeit betrifft (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017, C-175/16, juris Rn. 43 f.).

    Grund dieser Ausnahmemöglichkeit sei eine zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehende besondere Bindung in Bezug auf Vertrauen und Verpflichtung, aufgrund derer "angenommen werden (könne), dass die gesamte Arbeitszeit nicht gemessen oder nicht im Voraus festgelegt wird, oder dass sie von dem beschäftigten Familienmitglied festgelegt werden kann" (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017, C-175/16, juris Rn. 45, 47).

    Dass die Tätigkeit der Arbeitnehmer erzieherische Aufgaben beinhalte und den emotionalen Beziehungen von Eltern vergleichbar sei, betreffe hingegen nur die Beziehung zu den Kindern und erlaube keine Zuordnung unter Art. 17 Abs. 1 lit. b) der Richtlinie (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017, C-175/16, juris Rn. 48; ausführlicher EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts vom 6. April 2017, C-175/16, juris Rn. 78).

  • EuGH, 14.10.2010 - C-428/09

    Union syndicale Solidaires Isère - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 1 B 19.15
    Dabei handelt es sich nach der Rechtsprechung des EuGH um besonders wichtige Regeln des Sozialrechts der Union (EuGH, Urteil vom 14. Oktober 2010, C-428/09, juris Rn. 36 m.w.N.), also ebenso um gewichtige Belange.

    Zwar hat der EuGH die - insoweit vergleichbare - Tätigkeit von Ferienbetreuern, die ständig mehrere Tage mit Kindern zusammenleben, den Ausnahmebestimmungen des Art. 17 Abs. 2 und 3 der Richtlinie unterstellt, weil die Kontinuität des Dienstes gewährleistet werden müsse, um eine permanente Beaufsichtigung zum Schutz der Minderjährigen zu sichern (EuGH, Urteil vom 14. Oktober 2010, C-428/09, juris Rn. 45, 47).

    Diese müssen sich unmittelbar an die auszugleichende Arbeitszeit anschließen, damit eine Überlastung durch Kumulierung aufeinanderfolgender Arbeitsperioden verhindert wird (EuGH, Urteil vom 14. Oktober 2010, C-428/09, juris Rn. 50).

  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 1 B 19.15
    Damit fällt die nationale Vorschrift des § 18 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG in den Geltungsbereich des Unionsrechts, unabhängig davon, ob sie selbst konkret zur Umsetzung des Unionsrechts erlassen worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 2013, C-617/10, juris Rn. 21, 28).

    Hiervon sieht der Senat in Ausübung des ihm nach Art. 267 AEUV eröffneten Ermessens (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 2013, C-617/10, juris Rn. 30) ab, weil er die von der Klägerin aufgeworfene Frage der Auslegung und Anwendung des Art. 17 der Richtlinie auf das hier in Rede stehende Betreuungs- und Arbeitszeitmodell bereits durch die Rechtsprechung des EuGH beantwortet sieht.

  • BVerwG, 15.01.1988 - 7 B 182.87

    Gemeinderecht - Wasserversorgung - Rückübertragung - Verwaltungsakt -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 1 B 19.15
    Insofern sind stets die gesamten Umstände, die zur Entscheidung geführt haben, zu würdigen (BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 1988 - 7 B 182.87- juris Rn. 7, 3. Leitsatz).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2017 - 7 A 1923/16
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 1 B 19.15
    Der besondere Zweck einer notwendigen Beiladung liegt nicht darin, die Verfahrensposition des einen oder anderen Prozessbeteiligten zu stärken und in dessen Interesse die Möglichkeiten der Sachaufklärung zu erweitern, sondern darin, die Rechtskraft des Urteils auf einen an dem streitigen Rechtsverhältnis zusätzlich Beteiligten zu erstrecken (OVG Münster, Urteil vom 7. September 2017 - 7 A 1923/16 - juris Rn. 11; BVerwG, Beschluss vom 22. April 2003 - 8 B 144.02 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 22.04.2003 - 8 B 144.02

    Notwendige Beiladung einer Partei erst in der mündlichen Verhandlung; Umfang der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 1 B 19.15
    Der besondere Zweck einer notwendigen Beiladung liegt nicht darin, die Verfahrensposition des einen oder anderen Prozessbeteiligten zu stärken und in dessen Interesse die Möglichkeiten der Sachaufklärung zu erweitern, sondern darin, die Rechtskraft des Urteils auf einen an dem streitigen Rechtsverhältnis zusätzlich Beteiligten zu erstrecken (OVG Münster, Urteil vom 7. September 2017 - 7 A 1923/16 - juris Rn. 11; BVerwG, Beschluss vom 22. April 2003 - 8 B 144.02 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 07.02.2011 - 6 C 11.10

    Beiladung; notwendige Beiladung; Rechtsnachfolge; Einzelrechtsnachfolge;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 1 B 19.15
    Dies setzt voraus, dass die begehrte Sachentscheidung nicht wirksam getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar Rechte Dritter gestaltet, bestätigt, festgestellt, geändert oder aufgehoben werden (BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 2011 - 6 C 11.10 - juris Rn. 2).
  • EuGH, 10.03.2011 - C-109/09

    Deutsche Lufthansa - Befristeter Arbeitsvertrag - Richtlinie 1999/70/EG -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 1 B 19.15
    Das nationale Recht ist jedoch von den innerstaatlichen Stellen (auch nationalen Gerichten) - unabhängig davon, ob es vor oder nach der Richtlinie erlassen wurde - richtlinienkonform auszulegen, wobei die richtlinienkonforme Auslegung dem Einzelnen auch unmittelbar entgegengehalten werden kann (Hobe, Europarecht, 7. Aufl. 2012, § 10 Rn. 29; EuGH, Urteil vom 15. September 2011, C-53/10, juris Rn. 32-34; Urteil vom 10. März 2011, C-109/09, juris Rn. 52).
  • EuGH, 07.09.2006 - C-484/04

    DER BRITISCHE LEITFADEN ÜBER DIE ARBEITSZEIT VERSTÖSST GEGEN DAS

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 1 B 19.15
    Kommt dies - wie hier von der Klägerin selbst erkannt - von vornherein nur für Teile der Arbeitszeit in Betracht, liegen die vorgenannten Voraussetzungen nicht vor (EuGH, Urteil vom 7. September 2006, C-484/04, juris Rn. 20; Buschmann/Ulber, Arbeitszeitgesetz - Basiskommentar, 8. Auflage 2015, Anhang - Europäische Union, Fn. 95).
  • EuGH, 15.09.2011 - C-53/10

    Franz Mücksch - Umwelt - Richtlinie 96/82/EG - Beherrschung der Gefahren bei

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 1 B 19.15
    Das nationale Recht ist jedoch von den innerstaatlichen Stellen (auch nationalen Gerichten) - unabhängig davon, ob es vor oder nach der Richtlinie erlassen wurde - richtlinienkonform auszulegen, wobei die richtlinienkonforme Auslegung dem Einzelnen auch unmittelbar entgegengehalten werden kann (Hobe, Europarecht, 7. Aufl. 2012, § 10 Rn. 29; EuGH, Urteil vom 15. September 2011, C-53/10, juris Rn. 32-34; Urteil vom 10. März 2011, C-109/09, juris Rn. 52).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2012 - 3 B 21.11

    Gambia; Visum; Kindernachzug; Sicherung des Lebensunterhalts (verneint);

  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 16.12

    Visum; Gambia; Aufenthaltsrecht; Familienzusammenführung; Kindernachzug;

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   OVG Bremen, 19.03.2015 - 1 B 19/15, 1 B 21/15   

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OVG Bremen, 19.03.2015 - 1 B 19/15, 1 B 21/15 (https://dejure.org/2015,5938)
OVG Bremen, Entscheidung vom 19.03.2015 - 1 B 19/15, 1 B 21/15 (https://dejure.org/2015,5938)
OVG Bremen, Entscheidung vom 19. März 2015 - 1 B 19/15, 1 B 21/15 (https://dejure.org/2015,5938)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen PDF

    Wohnbauvorhaben in der Brokstraße verstößt nicht gegen das Gebot der Rücksichtnahme

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BauGB § 34 Abs 1
    Wohnbauvorhaben in der Brokstraße verstößt nicht gegen das Gebot der Rücksichtnahme - Belichtung; Besonnung; Rücksichtnahmegebot; Unbeplanter Innenbereich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Baustopp für ein Wohnbauvorhaben in der Brokstraße in Bremen aufgehoben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Baustopp für ein Wohnbauvorhaben in der Brokstraße in Bremen aufgehoben

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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Bremen, 14.05.2012 - 1 B 65/12

    Unbeplanter Innenbereich, Nachbarschutz, erdrückende Wirkung des Neubauvorhabens

    Auszug aus OVG Bremen, 19.03.2015 - 1 B 19/15
    Zumindest aus tatsächlichen Gründen ist das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot aber im Regelfall nicht verletzt, wenn die Abstandsvorschriften eingehalten sind (BVerwG, B. v. 11.01.1999 - 4 B 128/98 - NVwZ 1999, 879; OVG Bremen, B. v. 28.03.2001 - 1 A 331/00 - NordÖR 2001, 355; B. v. 14.05.2012 - 1 B 65/12 - NordÖR 2012, 401; B. v. 03.07.2013 - 1 B 62/13 - BauR 2013, 2007).

    Vom Neubauvorhaben muss vielmehr aufgrund der Massivität und Lage eine qualifizierte, handgreifliche Störung auf das Nachbargrundstück ausgehen (vgl. OVG Bremen, U. v. 25.10.2002 - 1 A 88/02 - NordÖR 2002, 508; B. v. 14.05.2012, a.a.O.).

    Einblicksmöglichkeiten in das Nachbargrundstück, die durch ein neues Bauvorhaben geschaffen werden, können nur unter besonders gravierenden Umständen als Verletzung des bauplanungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme angesehen werden (OVG Bremen, B. v. 14.05.2012, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus OVG Bremen, 19.03.2015 - 1 B 19/15
    Ein Vorhaben, das den Umgebungsrahmen wahrt, fügt sich in aller Regel in seine Umgebung ein und verletzt keine Rechte des Nachbarn (BVerwG, U. v. 26.05.1978 - IV C 9/77 - BVerwGE 55, 369 ; U. v. 15.12.1994 - 4 C 19/93 - NVwZ 1995, 897).

    In diesem Fall kann ein Vorhaben den Rahmen seiner Umgebung wahren, sich aber gleichwohl nicht einfügen, weil es die gebotene Rücksicht auf die in seiner Nähe vorhandene Bebauung vermissen lässt (BVerwG, U. v. 26.05.1978, a.a.O., ).

  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

    Auszug aus OVG Bremen, 19.03.2015 - 1 B 19/15
    Unter Umständen kann der aus der vorhandenen Bebauung zu gewinnende Maßstab grob und ungenau sein (BVerwG, U. v. 23.03.1994 - 4 C 18/92 - BVerwGE 95, 277 ).

    Die Höhe des Baukörpers ist insoweit ein taugliches Abgrenzungskriterium (BVerwG, U. v. 23.03.1994, a.a.O., ; B. v. 26.07.2006 - 4 B 55/06 - BauR 2007, 514).

  • BVerwG, 17.01.2013 - 7 B 18.12

    Planfeststellungsbeschluss; viergleisiger Ausbau einer bislang zweigleisigen

    Auszug aus OVG Bremen, 19.03.2015 - 1 B 19/15
    Die Entscheidungen betreffen die Verschattung in Folge einer geplanten Autobahnbrücke (U. v. 23.02.2005 - 4 A 4/04 - BVerwGE 123, 37 ) bzw. in Folge einer Lärmschutzwand, die an einer geplanten viergleisigen Eisenbahnstrecke errichtet werden soll (B. v. 17.01.2013 - 7 B 18/12 - juris, Rn. 50).
  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 4.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert;

    Auszug aus OVG Bremen, 19.03.2015 - 1 B 19/15
    Die Entscheidungen betreffen die Verschattung in Folge einer geplanten Autobahnbrücke (U. v. 23.02.2005 - 4 A 4/04 - BVerwGE 123, 37 ) bzw. in Folge einer Lärmschutzwand, die an einer geplanten viergleisigen Eisenbahnstrecke errichtet werden soll (B. v. 17.01.2013 - 7 B 18/12 - juris, Rn. 50).
  • OVG Bremen, 03.07.2013 - 1 B 62/13

    Weiterbildungs- und Beratungszentrum im Mischgebiet - Mischgebiet;

    Auszug aus OVG Bremen, 19.03.2015 - 1 B 19/15
    Zumindest aus tatsächlichen Gründen ist das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot aber im Regelfall nicht verletzt, wenn die Abstandsvorschriften eingehalten sind (BVerwG, B. v. 11.01.1999 - 4 B 128/98 - NVwZ 1999, 879; OVG Bremen, B. v. 28.03.2001 - 1 A 331/00 - NordÖR 2001, 355; B. v. 14.05.2012 - 1 B 65/12 - NordÖR 2012, 401; B. v. 03.07.2013 - 1 B 62/13 - BauR 2013, 2007).
  • OVG Bremen, 25.10.2002 - 1 A 88/02

    Unbeplanter Innenbereich; Nachbarschutz; Beeinträchtigung der freien Sicht durch

    Auszug aus OVG Bremen, 19.03.2015 - 1 B 19/15
    Vom Neubauvorhaben muss vielmehr aufgrund der Massivität und Lage eine qualifizierte, handgreifliche Störung auf das Nachbargrundstück ausgehen (vgl. OVG Bremen, U. v. 25.10.2002 - 1 A 88/02 - NordÖR 2002, 508; B. v. 14.05.2012, a.a.O.).
  • OVG Bremen, 28.03.2001 - 1 A 331/00
    Auszug aus OVG Bremen, 19.03.2015 - 1 B 19/15
    Zumindest aus tatsächlichen Gründen ist das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot aber im Regelfall nicht verletzt, wenn die Abstandsvorschriften eingehalten sind (BVerwG, B. v. 11.01.1999 - 4 B 128/98 - NVwZ 1999, 879; OVG Bremen, B. v. 28.03.2001 - 1 A 331/00 - NordÖR 2001, 355; B. v. 14.05.2012 - 1 B 65/12 - NordÖR 2012, 401; B. v. 03.07.2013 - 1 B 62/13 - BauR 2013, 2007).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Bremen, 19.03.2015 - 1 B 19/15
    Zumindest aus tatsächlichen Gründen ist das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot aber im Regelfall nicht verletzt, wenn die Abstandsvorschriften eingehalten sind (BVerwG, B. v. 11.01.1999 - 4 B 128/98 - NVwZ 1999, 879; OVG Bremen, B. v. 28.03.2001 - 1 A 331/00 - NordÖR 2001, 355; B. v. 14.05.2012 - 1 B 65/12 - NordÖR 2012, 401; B. v. 03.07.2013 - 1 B 62/13 - BauR 2013, 2007).
  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 19.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Behördenvertreters i.S. von § 67 Abs. 1 S. 3

    Auszug aus OVG Bremen, 19.03.2015 - 1 B 19/15
    Ein Vorhaben, das den Umgebungsrahmen wahrt, fügt sich in aller Regel in seine Umgebung ein und verletzt keine Rechte des Nachbarn (BVerwG, U. v. 26.05.1978 - IV C 9/77 - BVerwGE 55, 369 ; U. v. 15.12.1994 - 4 C 19/93 - NVwZ 1995, 897).
  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

  • VG Bremen, 29.01.2015 - 1 V 859/14

    Vorläufiger Baustopp eines Neubaus im Bremer Steintorviertel - Bunker; Einfügen;

  • BVerwG, 16.09.2010 - 4 C 7.10

    Stellplätze; Parkplatz; Großparkplatz; Garagen; Parkhaus; Außenbereich;

  • BVerwG, 26.07.2006 - 4 B 55.06

    "Sich Einfügen" in die Eigenart der näheren Umgebung; Gebäudehöhe als Bezugspunkt

  • OVG Bremen, 19.03.2015 - 1 B 21/15
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2015 - 8 S 1914/14

    Sicherung einer planungsrechtlich zulässigen Grenzbebauung

    Vielmehr muss von dem Vorhaben aufgrund der Massivität und Lage eine qualifizierte handgreifliche Störung auf das Nachbargrundstück ausgehen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 19.03.2015 - 1 B 19/15 - juris Rn. 26).
  • VG Karlsruhe, 21.05.2019 - 2 K 252/17

    Nachbarschutz bei der Befreiung von der Festsetzung einer geschlossenen Bauweise;

    Vielmehr muss von dem Vorhaben aufgrund der Massivität und Lage eine qualifizierte handgreifliche Störung auf das Nachbargrundstück ausgehen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 19.03.2015 - 1 B 19/15 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.2021 - 8 S 949/19

    Beschleunigtes Planverfahren zur Überplanung einer Außenbereichsinsel

    Jedoch sind Verringerungen des Lichteinfalls beziehungsweise ein Verschattungseffekt als typische Folgen einer Bebauung insbesondere in innergemeindlichen Lagen bis zu einer im Einzelfall zu bestimmenden Unzumutbarkeitsgrenze hinzunehmen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.10.2020 - 3 S 1117/20 -, juris Rn. 38, unter Bezug auf BayVGH, Beschluss vom 03.06.2016 - 1 CS 16.747 -, juris Rn. 7 f.; OVG Bremen, Beschluss vom 19.03.2015 - 1 B 19/15 -, juris Rn. 19; SächsOVG, Beschluss vom 04.08.2014 - 1 B 56/14 -, juris Rn. 19).
  • OVG Bremen, 16.06.2022 - 1 D 88/21

    Normenkontrollantrag gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 143 -

    Zumindest aus tatsächlichen Gründen ist das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot aber im Regelfall nicht verletzt, wenn die Abstandsvorschriften eingehalten sind (BVerwG, Beschl. v. 11.01.1999 - 4 B 128.98, juris Rn. 4; OVG Bremen, zuletzt Beschl. v. 19.03.2015 - 1 B 19/15, juris Rn 17; NdsOVG, Beschl. v. 24.03.2022 - 1 MN 131/21, juris Rn. 44; BayVGH, Urt. v. 25.02.2022 - 15 N 21.2219, juris Rn. 20; OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 30.03.2020 - OVG 10 S 30.19, juris Rn. 17; HbgOVG, Beschl. v. 06.11.2019 - 2 Bs 218/19, juris Rn. 39; HessVGH, Urt. v. 20.04.2017 - 3 C 725/14.N, juris Rn. 24; OVG NRW, Urt. v. 06.07.2012 - 2 D 27/11.NE, juris Rn. 63).

    Dazu gehört auch, dass, weil anders eine innerstädtische Verdichtung nicht möglich ist, in den Wintermonaten relevante Beeinträchtigungen der Belichtung und Besonnung hingenommen werden müssen (OVG Bremen, Beschl. v. 19.03.2015 - 1 B 19/15, juris Rn. 24; OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 30.03.2020 - OVG 10 S 30.19, juris Rn. 15 und 18; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.06.2021 - 8 S 949/19, juris Rn. 84).

  • VGH Bayern, 05.09.2016 - 15 CS 16.1536

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans

    Der Senat weist aber darauf hin, dass Verringerungen des Lichteinfalls bzw. ein Verschattungseffekt als typische Folgen der Bebauung insbesondere in innergemeindlichen bzw. innerstädtischen Lagen bis zu einer im Einzelfall zu bestimmenden Unzumutbarkeitsgrenze hinzunehmen sind (vgl. BayVGH, B.v. 10.12.2008 - 1 CS 08.2770 - juris Rn. 24; B.v. 16.10.2012 - 1 CS 12.2036 - juris Rn. 5; U.v. 18.7.2014 - 1 N 13.2501 - BayVBl. 2015, 166 ff. = juris Rn. 34; B.v. 3.6.2016 - 1 CS 16.747 - juris Rn. 7 f.; OVG Bremen, B.v. 19.3.2015 - 1 B 19/15 - BauR 2015, 1802 ff. juris Rn. 19; Sächs.OVG, B.v. 4.8.2014 - 1 B 56/14 - juris Rn. 19).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2020 - 10 S 30.19

    Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme bei Beachtung der

    Dazu gehört, dass relevante Beeinträchtigungen der Belichtung und Besonnung, insbesondere in den Wintermonaten, hingenommen werden müssen, weil anders eine verdichtete innerstädtische Wohnbebauung nicht möglich ist (OVG Bremen, Beschluss vom 19. März 2015 - 1 B 19/15 -, juris Rn. 17 - 19).

    Anhaltspunkte dafür, dass gleichwohl das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme verletzt sei, seien nicht erkennbar (OVG Bremen, Beschluss vom 19. März 2015 - 1 B 19/15 -, juris Rn. 17 - 19).

    Deshalb kommt auch ein maßgebendes Abstellen "auf die prozentuale zusätzliche Verschattung" (Beschwerdebegründung, a.a.O., S. 31) nicht in Betracht (vgl. auch OVG Bremen, Beschluss vom 19. März 2015 - 1 B 19/15 -, juris Rn. 19, zur Zumutbarkeit der vom VG Bremen, Beschluss vom 29. Januar 2015 - 1 V 859/14 -, juris Rn. 54 "in den sonnenarmen Wintermonaten" festgestellten Verminderung der Besonnung des gegenüberliegenden Nachbarhauses im 1. Obergeschoss am Fenster um 58 % und im Wohn- und Esszimmer um 53 %).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2020 - 3 S 1117/20

    Normenkontrollantrag eines außerhalb eines Plangebiets liegenden Eigentümers

    Jedoch sind Verringerungen des Lichteinfalls bzw. ein Verschattungseffekt als typische Folgen einer Bebauung insbesondere in innergemeindlichen bzw. innerstädtischen Lagen bis zu einer im Einzelfall zu bestimmenden Unzumutbarkeitsgrenze hinzunehmen (vgl. BayVGH, Beschl. 03.06.2016 - 1 CS 16.747 - juris Rn. 7 f.; OVG Bremen, Beschl. v. 19.03.2015 - 1 B 19/15 - juris Rn. 19; Sächs.OVG, Beschl. v. 04.08.2014 - 1 B 56/14 - juris Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2022 - 5 S 427/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens;

    Ein Vorhaben entfaltet eine unzumutbare erdrückende Wirkung nicht schon dann, wenn es die bisherigen Verhältnisse durch eine bauliche Verdichtung ändert, sondern nur, falls von ihm aufgrund der Massivität und Lage einer baulichen Anlage eine qualifizierte handgreifliche Störung auf ein Nachbargrundstück ausgeht (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 19.3.2015 - 1 B 19/15 - juris Rn. 26; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.6.2015 - 8 S 1914/14 - juris Rn. 64, Senatsbeschluss vom 9.2.2018 - 5 S 2130/17 -juris Rn. 38).
  • OVG Bremen, 08.05.2018 - 1 B 18/18

    Nachbarwiderspruch, Schwachhauser Heerstraße - Abstandsflächen;

    Vom Neubauvorhaben muss aufgrund der Massivität und Lage eine qualifizierte, handgreifliche Störung auf das Nachbargrundstück ausgehen (Beschl. des Senats v. 19.03.2015 - 1 B 19/15, NordÖR 2015, 257 = BauR 2015, 1802 m.w.N.).

    Zumindest aus tatsächlichen Gründen ist das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot aber im Regelfall nicht verletzt, wenn die Abstandsvorschriften eingehalten sind (BVerwG, Beschl. v. 11.01.1999 - 4 B 128.98, NVwZ 1999, 879 ; Beschl. des Senats v. 19.03.2015 - 1 B 19/15, NordÖR 2015, 257 = BauR 2015, 1802 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 09.12.2016 - 15 CS 16.1417

    Erfolgloser Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung für

    Auch scheidet eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme im Hinblick auf die Belichtung, Belüftung und Besonnung in aller Regel aus, wenn - wie hier mit 1 H zur Grenze des Grundstücks der Antragstellerin - die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen eingehalten werden (vgl. BayVGH, B. v. 10.12.2008 - 1 CS 08.2770 - BayVBl 2009, 751 = juris Rn. 24; B. v. 3.6.2016 - 1 CS 16.747 - juris Rn. 7 m. w. N.; OVG Bremen U. v. 19.3.2015 - 1 B 19/15 - BauR 2015, 1802 = juris Rn. 17 ff.; SächsOVG, B. v. 4.8.2014 - 1 B 56/14 - juris Rn. 19).
  • OVG Bremen, 05.08.2016 - 1 B 125/16

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Gebot der Rücksichtnahme; erdrückende Wirkung

  • VG Neustadt, 23.07.2015 - 4 K 43/15

    Baurechtliche Nachbarklage nach stattgebendem Widerspruchsbescheid; vereinfachtes

  • VGH Bayern, 08.05.2019 - 15 NE 19.551

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einen

  • VG Bremen, 18.03.2021 - 1 V 1964/20

    Verstoß gegen (nachbarschützende) Abstandsflächenvorschriften?

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2019 - 1 MB 20/19

    Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus:

  • VG Bremen, 27.04.2016 - 1 V 391/16

    Nichterteilung einer Baufreigabe, Nachbarwiderspruch - Baustilllegung;

  • OVG Bremen, 20.07.2021 - 1 B 192/21

    Art der baulichen Nutzung; faktisches Mischgebiet; Gebietserhaltungsanspruch; Maß

  • VG München, 17.05.2021 - M 8 K 19.6030

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid für Wohn- und Geschäftshaus im innerstädtischen

  • VG München, 15.07.2019 - M 8 K 19.1250

    Neubau eines innerstädtischen Wohnhauses verletzt keine Nachbarrechte

  • VG München, 14.04.2020 - M 8 SN 20.1256

    Eilantrag des Nachbarn gegen Erweiterung eines Hotels

  • VG München, 28.03.2022 - M 8 K 20.3855

    Erfolglose Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung: Rücksichtnahmegebot in

  • VG München, 15.07.2019 - M 8 K 18.2286

    Rechtmäßiger Vorbescheid für Neubau eines Wohnhauses

  • VG München, 11.10.2021 - M 8 K 20.2379

    Erfolglose Klage in baurechtlichem Nachbarstreitverfahren gegen Neubau eines

  • VG München, 27.03.2023 - M 8 SN 23.1010

    Nachbareilantrag, Abstandsflächen, Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme

  • VG München, 11.07.2022 - M 8 K 21.1030

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Rückgebäude mit Dachausbau

  • VG München, 06.04.2022 - M 8 SN 22.152

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für den Dachgeschossausbau zu einer

  • OVG Bremen, 09.03.2021 - 1 D 224/20

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Seniorenwohnanlage - Abstandsflächen;

  • VG München, 14.11.2022 - M 8 K 21.2246

    Vorbescheid für Neubau eines Mehrfamilienhauses

  • VG München, 14.06.2021 - M 8 K 19.2266

    Klage auf Erteilung eines Vorbescheides für Aufstockung eines Gebäudes

  • VG Ansbach, 05.05.2021 - AN 9 K 19.02532

    Erfolglose Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für den Anbau eines

  • VG München, 10.07.2023 - M 8 K 22.5170

    Nachbarklage, Gebot der Rücksichtnahme (Verletzung verneint)

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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.04.2015 - 1 B 19.15   

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BVerwG, 13.04.2015 - 1 B 19.15 (https://dejure.org/2015,10264)
BVerwG, Entscheidung vom 13.04.2015 - 1 B 19.15 (https://dejure.org/2015,10264)
BVerwG, Entscheidung vom 13. April 2015 - 1 B 19.15 (https://dejure.org/2015,10264)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.07.1983 - 9 B 10542.83

    Gesamtschau aller möglichen politischen Verfolgungsgründe eines Asylbewerbers -

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2015 - 1 B 19.15
    Die Beschwerde macht geltend, der Verwaltungsgerichtshof sei von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 12. Juli 1983 - 9 B 10542.83 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 10 = InfAuslR 1983, 257) abgewichen.
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 10.06.2015 - 1 B 19/15   

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VGH Hessen, 10.06.2015 - 1 B 19/15 (https://dejure.org/2015,37401)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.06.2015 - 1 B 19/15 (https://dejure.org/2015,37401)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. Juni 2015 - 1 B 19/15 (https://dejure.org/2015,37401)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um

    Die Beschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Juni 2015 - 1 B 19/15 und 1 B 24/15 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 33 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.

    Die Beschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Juni 2015 - 1 B 19/15 und 1 B 24/15 - werden aufgehoben.

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